Bereits 2021 hat das Fraunhofer Institut ISE im Zuge der Studie „Wege zu einem klimaneutralen Energiesystem“ eine knapp 200-fache Erhöhung des Ausbaus für Kurzzeitspeicher von 2021 bis 2030 prognostiziert, um das bundesweite Stromnetz auf die Energiewende vorzubereiten.
Zu dieser Einschätzung der Forschung bekennt sich nun auch die Regulatorik im Zuge des neuesten Szenariorahmens für den alle 2 Jahren veröffentlichten Netzentwicklungsplan. Dieser wird in Kooperation der Übertragungsnetzbetreiber, verantwortlich für den bundesweiten Transport von Elektrizität auf große Distanzen, und der Bundesnetzagentur, der nationalen Regulierungsbehörde für das Stromnetz, erstellt. Der Netzentwicklungsplan legt die nötigen Maßnahmen fest, welche jetzt und in naher Zukunft notwendig sind, um das Stromnetz auf die volatilen erneuerbaren Energieerzeuger vorzubereiten. Die notwendige Zahlengrundlage hierfür stellt der Szenariorahmen dar.
Bereits im Netzentwicklungsplan von 2021 wurden Batteriegroßspeicher berücksichtigt, jedoch mit einer recht konservativen Ausbauerwartung von 3,4 GW bis 2035. Im nun veröffentlichten Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan 2023 wurden diese Prognosen allerdings um das 7-fache auf 24,2 GW bis 2037 erhöht und ähneln nun den Zahlen des Fraunhofer Instituts.
Somit hat nun auch die Regulatorik den Bedarf des breiten Ausbaus von Batteriegroßspeichern anerkannt, welcher für den effektiven Ausgleich der erhöhten Erzeugungsvolatilität durch den massiv ansteigenden Anteil von Erneuerbaren unumgänglich ist.
In dem aktuellen Netzentwicklungsplan wurde die Annahme, wie Batteriegroßspeicher genutzt werden können, angepasst. Statt die Nutzung der Speicher nur auf die zur Zurverfügungstellung von Regelenergie zu beschränken, wurde im aktuellen Plan ebenfalls die aktive Teilnahme am Strommarkt mitberücksichtigt. Mit dieser Annahme ist die tatsächliche Nutzung deutlich realistischer dargestellt, da sich besonders die modernen Batteriegroßspeicher (siehe www.kyon-energy.de) auf eine Multi-Use-Strategie fokussieren und nicht nur auf den Regelenergiemarkt.
Die Annahmen der Regulierungsbehörde haben sich den Annahmen der Wissenschaft nun also angenähert. Im nächsten Schritt muss jedoch beantwortet werden, wie die BNetzA gedenkt diese Prognosen Realität werden zu lassen, wie also Speicher ins Netz integriert werden sollen.
Der aktuellen Regulatorik der BNetzA folgend werden Speichersysteme als rein marktdienlich und somit aus Regulierungssicht als klar netzbelastend und nicht als netzdienlich angesehen, obwohl diese die technischen Voraussetzungen mitbringen, um einen großen Beitrag zur Netzstabilität zu leisten.
Bleiben Speichersysteme aus Regulierungssicht weiter eine Belastung für die Netze, werden die Prognosen, die die BNetzA nun selbst bestätigt hat, nie in der Realität umgesetzt werden können. Um einen schnellen und großflächigen Speicherausbau zu gewährleisten und damit die selbst gesteckten Ziele zu erreichen, muss die BNetzA jetzt handeln:
Die Voraussetzungen für einen netzdienlichen Einsatz von Speichersystemen müssen klargestellt werden. Dann kehrt auch bei den Netzbetreibern Gewissheit ein, dass ein großflächiger Speicherausbau keinen Netzausbau nach sich zieht, sondern im Gegenteil einen unsinnigen Netzausbau „bis auf die letzte kWh“ vermeiden kann. Damit wäre ein Netzanschluss für viele Gigawatt an Speichersystemen möglich und ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem Energiesystem mit 80% Erneuerbaren im Jahr 2030 wäre erreicht.